Was tun bei Zwangsversteigerung?

Wenn Schulden auflaufen und die Gläubiger nicht mehr bedient werden können, dann ist die Ankündigung der Zwangsversteigerung das letzte Alarmsignal bevor endgültig die Räumung der Wohnung oder des Hauses bevorsteht. Deshalb sollte spätestens jetzt nach professioneller Hilfe bei Zwangsversteigerung gesucht werden. Nicht immer kann die Zwangsversteigerung vermieden werden, in allen Fällen können aber die Folgen davon abgemildert werden.

Alle Wege aus der Schuldenkrise prüfen
Bevor es zur Zwangsversteigerung kommt, sind meist schon viele Versuche des oder der Gläubiger gescheitert, mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen. Spätestens jetzt sollten aber alle Fakten auf den Tisch gelegt und es sollte versucht werden, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn der Gerichtsvollzieher schon mehrmals mangels Masse keine Pfändungsmaßnahmen vornehmen konnte, dann greifen die Gläubiger auf die Wohnung oder das eigene Heim zurück. So sollten die Betroffenen ehrlich und selbstkritisch den Lebenswandel und Lebensstil prüfen und nachrechnen, ob es eine Möglichkeit gibt, einen positiven monatlichen Saldo aus Einnahmen und Ausgaben zu erzielen. Beispielsweise durch mögliche Überstunden des Hauptverdieners, die Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit durch den Ehepartner oder ähnliches. Luxuskonsum und Luxusausgaben gehören auf den Prüfstand. Wessen Auto beispielsweise nicht gepfändet wurde, weil der Arbeitsweg ohne Auto zu schwierig erscheint, der könnte es trotzdem verkaufen und auf ein günstigeres Mofa umsteigen. Und so dem die Zwangsversteigerung beantragenden Gläubiger eine Verhandlungslösung mit einer weiteren Zahlung anbieten.

Rechtzeitig Auswege suchen
Wer von einer Zwangsversteigerung betroffen ist, der sollte nicht erst am Versteigerungstag nach einer neuen Bleibe suchen. Mit Unterstützung von fachkundigen Personen kann es gelingen, vergleichsweise schnell eine Sozialwohnung zu bekommen. Wer erst im allerletzten Moment reagiert, der muss mit einer Notunterkunft vorlieb nehmen. Auswege können die Zuweisung einer Sozialwohnung sein oder der Versuch, den Zwangsversteigerungstermin um ein paar Wochen zu verschieben. Wem also der Begriff “Dringlichkeitsschein zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ nichts sagt, der sollte Hilfe bei Zwangsversteigerung in Anspruch nehmen um nicht im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße zu landen.